Verfasst am
09.05.2020
Kategorien:
Bildungspolitik
Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte können, bei nicht ausreichendem Einkommen für die ganze Familie, zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten. Dieser Antrag muss gesondert bei der Familienkasse gestellt werden.Normalerweise kann man den Kinderzuschlag für sechs Monate erhalten. Wenn der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist, muss er neu beantragt werden. Anspruch haben alle, die die festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Wie viel Kinderzuschlag man erhält, hängt vom Einkommen …
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