Was ist der Notfall-KiZ?

Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte können, bei nicht ausreichendem Einkommen für die ganze Familie, zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten. Dieser Antrag muss gesondert bei der Familienkasse gestellt werden.

Normalerweise kann man den Kinderzuschlag für sechs Monate erhalten. Wenn der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist, muss er neu beantragt werden. Anspruch haben alle, die die festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Wie viel Kinderzuschlag man erhält, hängt vom Einkommen und Vermögen ab, das die Familie hat.

Durch die Corona-Krise wird der Kinderzuschlag jetzt zu einem Notfall-KiZ und das Bundesfamilienministerium regelt den Zuschlag von April bis September neu. Der Notfall-KiZ ist Bestandteil des Sozialschutzpaketes der Bundesregierung.

Aktuelle Situation

Bei vielen Familien kommt es durch die Corona-Situation aktuell zu unvorhergesehenen Einkommenseinbußen. Aus diesem Grund wurde deshalb im Rahmen des Sozialschutzpakets der Kinderzuschlag kurzfristig umgestaltet und zum „Notfall-KiZ“. Durch ihn ist es möglich, möglichst vielen Familien eine finanzielle Unterstützung zu bieten.

Die größten Unterschiede zwischen dem normalen Kinderzuschlag und dem Notfall-Kinderzuschlag sind zum einen, dass bei der Antragsprüfung nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate als Grundlage verwendet wird, sondern nur noch das des letzten Monats. Für Antrage im Mai wird also das Einkommen aus April verwendet. Zum anderen müssen Eltern keine Angaben mehr zum Vermögen machen, sofern sie kein erhebliches Vermögen haben.

Wenn man sich nicht sicher ist, ob man Anspruch auf den Notfall-Kinderzuschlag hat, kann man dies auf der Seite der Familienkasse online prüfen. KiZ-Lotse: Anspruch auf Kinderzuschlag ermitteln | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)