Bildung und Teilhabe (BuT) - was ist das?

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) hilft einkommensschwachen Familien dabei, zusätzliche Leistungen für Bildung, Sport, Kultur und Freizeit zu erhalten. Das Bildungs- und Teilhabepaket setzt sich aus Geld- und Sachleistungen zusammen.

Welche Leistungen zählen zu Bildung und Teilhabe?

  • eintägige Ausflüge von Schule, Kita oder Tagespflege
  • mehrtägige Klassenfahrten von Schule, Kita oder Tagespflege
  • 150 € pro Schuljahr für die Ausstattung mit Materialien für den Schulbedarf
  • Kostenübernahme für ÖPNV-Tickets für Schülerinnen und Schüler
  • Kostenübernahme für angemessene Lernförderung für Schulkinder (Nachhilfe) – unabhängig von einer unmittelbaren Versetzungsgefährdung
  • kein Eigenanteil für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kindertagesstätte, Hort oder Tagespflege
  • monatlicher Beitrag für soziale und kulturelle Aktivitäten (z. B. Sportverein, Musikverein) in Höhe von 15 €

Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Leistungen, die die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft ermöglichen, stehen allen hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen zur Verfügung, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Dieses Angebot hilft die Chancengerechtigkeit zu unterstützen und auch Schüler mit geringeren finanziellen Mitteln ein Mehr an Bildung und dadurch auch wieder mehr Motivation zu ermöglichen.

Wer kann BuT-Leistungen erhalten?

Die Leistungen können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beziehen, die die folgenden Leistungen beziehen:

- Kinderzuschlag

- Arbeitslosengeld II

- Sozialgeld

- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung)

- Wohngeld

- Asylbewerber-Leistungen

Auch Kinder bzw. ihre Eltern, die keine der oben genannten Leistungen beziehen, können einen Anspruch auf BuT-Leistungen haben, wenn die spezifischen Bildungs- und Teilhabe Bedarfe nicht gedeckt werden können.

Weitere Informationen zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.