Verfasst am
01.01.2015
Seit 1. Januar 2015 gilt das Mindestlohngesetz in Deutschland. Dieses Gesetzt legt deutschlandweit eine Lohnuntergrenze festsetzt. Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde zu bezahlen.
Für einige Branchen gibt es bis 2017 noch Ausnahmen. Weiterhin greift der Mindestlohn nicht bei Minderjährigen, Auszubildenden, Pflichtpraktikanten und Langzeitarbeitslosen.
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