Schülerjobs bieten eine tolle Möglichkeit zur Aufbesserung des Taschengeldes. Die Auswahl ist groß: Egal ob Zeitung austragen, in einem Café kellnern, Babysitten oder einer Rentnerin / einem Rentner in der Nachbarschaft beim Einkauf helfen.Aber worauf ist rechtlich zu achten, wenn es um den Zuverdienst während der Schulzeit geht? Dieser Artikel bringt Aufklärung.
Gesetzliche Vorgaben beachten
Wer einen Schülerjob ausüben möchte, sollte sich vorab darüber informieren, was erlaubt ist und wie die gesetzliche Lage ist. Altersgrenzen und Arbeitszeiten sind strikt festgelegt und dürfen nicht ignoriert oder überschritten werden. Laut des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend sind folgende Punkte darin beschlossen:- Kinder dürfen erst ab einem Alter von 13 Jahren arbeiten.
- Zwischen 13 und 14 Jahren sind nur leichte Tätigkeiten wie Zeitung austragen, Babysitten, Hunde ausführen oder ältere Leute unterstützen erlaubt.
- Beim Arbeiten im Alter von 13 oder 14 Jahren ist eine Einwilligung der Eltern notwendig. Die tägliche Arbeitszeit darf zwei Stunden nach der Schule nicht überschreiten. Zudem dürfen die Arbeitszeiten nicht zwischen 18-8 Uhr liegen.
- Schüler in einem Alter von 15 bis 18 Jahren dürfen täglich zwischen 06:00 Uhr uns 20:00 Uhr bis zu acht Stunden arbeiten. Jedoch ist die Beschäftigung an maximal fünf Tagen pro Wochezulässig.
- Nicht erlaubt sind gefährliche Tätigkeiten oder Aufgaben bei enormer Hitze, Kälte, Nässe oder hoher Lautstärke.
Vor dem Hintergrund dieser Vorgaben können sich Kinder und Jugendliche nach der Schule ein paar Euro dazuverdienen.