Wer haupt- oder nebenberuflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat – sei es als Elternteil, Erzieher, Lehrer oder Nachhilfekraft -, sollte ein gewisses Grundwissen zum Thema Jugendschutz mitbringen.
Welche Vorgaben gelten für bestimmte Altersgruppen, wie lange dürfen Kinder und Jugendliche abends von zu Hause wegbleiben, ab wann dürfen sie Lebensmittel mit alkoholischen Inhaltsstoffen zu sich nehmen und wer ist für das Wohl der Minderjährigen verantwortlich, wenn an Stelle der Eltern eine erwachsene Begleitperson dabei ist? Antworten liefert zum Beispiel der "Nationale Aktionsplan Jugendschutz".
Mit dem Aktionsplan verfolgt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Ziel, alle Beteiligten besser zu vernetzen und alle notwendigen Informationen bereitzustellen. Unterstützt wird sie dabei von der 1951 gegründeten Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., die überparteilich und konfessionsunabhängig agiert.
Herzstück der Initiative ist der Internetauftritt unter www.jugendschutz-aktiv.de. Hier werden die drei unterschiedlichen Zielgruppen (Eltern/Erzieher, Gewerbetreibende/Veranstalter sowie Jugendschützer) angesprochen und es gibt allgemeine Informationen zum "Nationalen Aktionsplan Jugendschutz".
Die Informationen für Eltern und Erzieher enthalten neben dem vollständigen Jugendschutzgesetz praktische Beispiele zu häufigen Fragen, einen Jugendschutzrechner sowie die Erklärung von juristischen Begrifflichkeiten zum Jugendschutz. Mit Hilfe eines Selbsttests können die Eltern und Erzieher ihr vorhandenes Wissen über den Jugendschutz überprüfen.
Mit diesen Informationen sollen Eltern und Erzieher, aber auch die anderen Zielgruppen bei den Maßnahmen für den Kinder- und Jugendschutz unterstützt werden. Nicht nur die passenden Erklärungen für die Maßnahmen sind bei den Gesprächen mit den Kindern nötig, sondern auch das Wissen um die gesetzlichen Vorgaben. Auch die Öffentlichkeit soll über die Internetseite für das wichtige Thema sensibilisiert werden, damit eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung für die Schutzmaßnahmen entstehen kann.
Der Internetauftritt stellt in einer Projektdatenbank erfolgreiche und wirksame Konzepte, Präventions- sowie Jugendschutzprojekte vor. Über ein Formular können im Jugendschutz aktive Personen ihre eigenen Projekte eintragen. Dadurch soll ein Erfahrungsaustausch angeregt und die Basis für eine Vernetzung sichergestellt werden. Darüber hinaus können Jugendschützer die kostenlose Aktionsbox "Jugendschutz aktiv" über ein Formular der Homepage bestellen.
Das Zusammenwirken aller Beteiligten wird auch durch vier überregionale Fachtagungen gefördert. Während der Bund für die Entwicklung des Jugendschutzgesetzes verantwortlich ist, sind die Kommunen und Länder für die Umsetzung der Einhaltung zuständig.
Eltern und Erzieher sind dabei ebenso wie die Gewerbetreibenden und Veranstalter Partner des Jugendschutzes vor Ort, und neben den aktiven Jugendschützern in Vereinen, Schulen und Projekten ein wichtiger Bestandteil für einen funktionieren Kinder- und Jugendschutz.