Lehrerstreik - Wer ist für die Betreuung der Schüler jetzt zuständig?

Vergangene Woche legten bundesweit über 2.000 angestellte Lehrer ihre Arbeit nieder. Dies stellte viele berufstätige Eltern vor große Probleme, die sich mit der Aufgabe konfrontiert sahen, eine Alternativbetreuung für ihre schulpflichtigen Kinder zu finden. Wie Eltern in dieser Situation vorgehen sollten, ist Thema dieser Woche.

Was Eltern im Streikfall tun sollten

Streiken Lehrer, dann können Eltern notfalls der Arbeit fern bleiben, vorausgesetzt sie haben sich zuvor vergebens um eine Ersatzbetreuung bemüht. Betroffene Eltern müssen im ersten Schritt in der Schule nachfragen, ob die Betreuung der Schüler trotz Lehrerstreik weiterhin sichergestellt ist. Fallen Lehrer aus, dann werden Klassen in der Regel vorübergehend zusammengelegt oder organisieren Notfallbetreuungen, die meist aus verbeamteten Lehrern oder Schulleitern bestehen.
Können Schulen den Ausfall nicht kompensieren, dann sind die Eltern verpflichtet, außerhalb der Schule nach kurzfristiger Betreuung für ihr schulpflichtiges Kind zu suchen. Hierzu zählen Familienangehörige, Bekannte, Nachbarn oder auch Nachhilfelehrer. Bietet der Arbeitgeber selber Betreuungsmöglichkeiten, dann können Eltern diesen fragen, ob sie das Kind mit zur Arbeit nehmen können. Finden Eltern immer noch keine Betreuungsmöglichkeit, dann sind sie berechtigt, selber zu Hause zu bleiben. Muss ein Elternteil zu Hause bleiben, hat dieser weiterhin Anrecht auf Lohnfortzahlung, sofern der Lehrerstreik kurzfristig angekündigt wurde, gilt dies als "unvorhersehbares Ereignis".

Ab welchem Alter können Schüler alleine zu Hause bleiben?

Die Notwendigkeit der Eltern, im Streikfall zu Hause bei ihrem schulpflichtigen Kind zu bleiben, hängt auch vom Alter ab. Während Grundschüler nicht alleine zu Hause bleiben sollten, sieht der Fall bei einem Oberschüler schon anders aus.
Grundsätzlich haben Eltern dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind vor Schaden bewahrt wird oder anderen keinen Schaden zufügt. Der Gesetzgeber selber macht bei schulpflichtigen Kindern keine genauen Angaben, wann Eltern ihre Kinder wie lange alleine lassen dürfen. Die gesetzlich festgeschriebene regelmäßige Kontrolle durch die Eltern entfällt mit der Einschulung. Je nach individueller Reife des Kindes variiert der Zeitpunkt dieses über mehrere Stunden alleine zu Hause lassen zu können. Eltern sollten die Dauer des Alleinlassen u.a. anhand des Charakter des Kindes bestimmen. Ruhige, verantwortungsbewusste Kinder können länger allein gelassen werden als kleine Abenteurer.