Durch das im letzten Frühjahr verabschiedete 1,6 Milliarden umfassende Bildungspaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten 2,5 Millionen benachteiligte Kinder (das sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen müssen) einen Rechtsanspruch auf Bildung und gesellschaftliche Partizipation.
Es werden Schulausflüge und das gemeinsame Mittagessen in Schule, Hort oder Kita ebenso wie die Teilnahme an Sport-, Musik- und Kulturangeboten gefördert.
Neben dem benötigten Schulmaterial haben schulpflichtige Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahren nun bei der Gefahr nicht versetzt zu werden das Recht auf eine Kostenübernahme für die Lernförderung durch ein Nachhilfeinstitut.
Voraussetzung für die Förderung ist zum einen, dass die Schule kein vergleichbares qualifiziertes Angebot anbieten kann und zum anderen der Nachweis der Schule, dass die Förderung auch wirklich – im Sinne des Bildungspakets – benötigt wird.
Durch den Rechtsanspruch, ein Nachhilfeangebot in Anspruch zu nehmen, wird ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengerechtigkeit getan.
Die betroffenen Schüler bekommen durch das Mehr an Bildung auch wieder mehr Motivation und letztlich größere Chancen für ihre berufliche Zukunft. Umgesetzt wird das Bildungspaket vor Ort von den Kreisen und kreisfreien Städten. Neben den Betroffenen selbst sollten sich auch z.B. interessierte Nachhilfelehrer an die Kreise oder kreisfreien Städte wenden. Sie sind über das Rathaus, das Bürgeramt oder die Kreisverwaltung erreichbar.
Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld wenden sich für die notwendigen Anträge zur Anforderung von Leistungen aus dem Bildungspaket an das für sie zuständige Jobcenter.
Eine Zwischenbilanz im März diesen Jahres hat verschiedene Zahlen zum Bildungspaket zu Tage gefördert. Unter anderem nehmen mehr als die Hälfte der leistungsberechtigten Kinder, bzw. deren Eltern, Leistungen des Bildungspakets in Anspruch (56% in Städten und 53% in Landkreisen). 5% müssen das Recht auf Lernförderung in Anspruch nehmen.
Mehr Informationen sind auch auf der Website zum Bildungspaket zu finden.