Bereits 2013 wurde eine BAföG-Reform angedeutet, im Juli dieses Jahres wurde das 25. BAföG-Änderungsgesetz offiziell beschlossen. Die Reform soll die BAföG-Leistungen an die erhöhten Lebenshaltungskosten anpassen. Was die Reform für Schüler und Studenten konkret bedeutet, stellen wir kurzgefasst vor.
Das bringt das neue BAföG-Gesetz:
- Übernahme aller Kosten durch den Bund: Ein Thema, das sich nicht direkt auf Schüler und Studenten auswirkt, politisch jedoch durchaus relevant ist, ist die Finanzierung des BAföG. Diese wird ab 2015 komplett durch den Bund übernommen, die Bundesländer werden dadurch um etwa 1,17 Milliarden Euro jährlich entlastet.
- Erhöhung von Bedarfssatz und Wohnzuschlag: Zu Beginn des Wintersemesters 2016/17, beziehungsweise des Schuljahres 2016, werden die Bedarfssätze für Schüler und Studenten um 7% erhöht. Des Weiteren erhöht sich der Wohnzuschlag für Schüler und Studierende, die außerhalb ihres Elternhauses wohnen, auf 250 Euro.
- Erhöhung von Einkommens- und Vermögensfreibeträgen: Durch die Anhebung des Einkommensfreibetrags wird die Zahl der BAföG-Empfänger um ca. 110.000 Studierende erhöht. Schüler und Studenten, die über einen Minijob 450 Euro monatlich verdienen, müssen diese nicht mehr auf ihre BAföG-Leistungen anrechnen lassen. Der Vermögensfreibetrag steigt zudem von 5.200 Euro auf 7.500 Euro.
- Lückenloser Übergang zwischen Bachelor- und Masterstudiengängen In Zukunft sollen keine Förderungslücken beim Übergang zwischen Bachelor- und Masterstudiengang mehr entstehen. Dieses soll wie folgt erreicht werden: Der Anspruch auf BAföG endet nicht bei Prüfungsabgabe, sondern erst nach Bekanntgabe des Abschlussergebnisses. Dieses verlängert den BAföG-Anspruch um etwa zwei Monate. Auch ein vorläufig zugelassenes Masterstudium kann bereits vor Abschluss des Bachelorstudiums gefördert werden.
- Erhöhter Kinderbetreuungszuschlag: Auszubildende mit Kindern können in Zukunft einen erhöhten Betreuungszuschlag von 130 Euro für jedes Kind erhalten. Vorher wurde gestaffelt für das erste Kind 113 Euro, für jedes weitere Kind 80 Euro zugeschlagen.