Bildungspaket der Bundesregierung wird nicht ausgeschöpft

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Teilhabe und kultureller Bildung von bedürftigen Kindern trat am 01. April 2011 das von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, verantwortete "Bildungspaket" unter dem Motto "Mitmachen möglich machen" in Kraft. Dafür stellt der Bund für die 2,5 Millionen Antragsberechtigten den Ländern, Städten und Kommunen insgesamt 900 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden aber nicht vollends ausgeschöpft. So sind von den 19 Millionen Euro für 2012 lediglich 13 Millionen Euro (zwei Drittel) abgerufen worden. Das ergibt eine Differenz von 6 Millionen Euro, die an den Bund zurückgezahlt werden soll. In Baden-Württemberg ist zwar die Zahl der Antragssteller im zweiten Jahr angestiegen und es wurden statt 15,3 Millionen 35 Millionen Euro Zuschüsse für Schulessen, Sportverein oder Nachhilfe gezahlt, 51 Millionen Euro hätten aber zur Verfügung gestanden.

Auch in anderen Bundesländern wie Berlin oder Bayern wird das zur Verfügung gestellte Geldvolumen nicht vollständig ausgeschöpft. Während der Bund auf die Rückzahlung der Differenzbeträge beharrt, argumentieren Städte und Gemeinden mit der nicht festgelegten Zweckgebundenheit. Die nicht ausgeschöpften Mittel aus dem Bildungspaket wurden kurzerhand für andere Sozialausgaben verwendet. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund schätzt die Anzahl der Antragsteller auf 60 bis 70 Prozent. Allerdings ist der Umkehrschluss, dass 20 bis 30 Prozent der Zielgruppe nicht erreicht werden, etwas vorschnell, da die Summen vonseiten des Bundes mangels vorliegender Erfahrungen, pauschal vergeben wurden. Somit sagt der prozentuale Wert der Antragssteller in der jetzigen Form nichts über die Akzeptanz der Maßnahmen aus. Die sich ergebenden Differenzen müssten zurückgezahlt werden, im Anschluss wird die jährlich zur Verfügung gestellte Summe anhand vorliegender Daten dem tatsächlichen Bedarf angepasst.

Da einmal gestellte Anträge sich nicht automatisch mit dem Klassenwechsel verlängern, müssen sie jedes Schuljahr neu gestellt werden. Diese bürokratische Hürde könnte ein möglicher Grund für die überschüssigen Mittel sein, zweifelt man die Darstellung der Bundesregierung an. Umso wichtiger ist es, über die Möglichkeiten des "Bildungspakets" zu informieren und die verschiedenen Förderungen zu beantragen. Dazu gehört neben 100 Euro für Lernmittel pro Schuljahr unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kostenübernahme für notwendige Nachhilfestunden oder Nachhilfekurse.