Arbeiten als Nachhilfelehrer – was muss versteuert werden?

Anderen Menschen etwas beizubringen, sie bei kniffligen Fragestellungen zu binomischen Formeln oder Bert Brecht zu unterstützen um am Ende gemeinsam Erfolgserlebnisse in Form von bestandenen Klausuren oder verbesserten Noten einzufahren, fällt dir leicht und macht dir im besten Fall auch noch Spaß? Dann solltest du darüber nachdenken, ob die Arbeit als privater Nachhilfelehrer etwas für dich ist. Als privater Nachhilfelehrer/in kannst du dir nebenbei etwas dazuverdienen oder sogar hauptberuflich als solcher arbeiten. Beachte aber, dass es sich bei Nachhilfeunterricht um eine steuerpflichtige Tätigkeit handelt. Das bedeutet, dass du deine Gewinne dem Finanzamt melden musst. Nachfolgend findest du Informationen, was das deutsche Recht vorsieht, um das Einkommen als Nachhilfelehrer/in korrekt zu deklarieren.

Diese Möglichkeiten gibt es, legal als Nachhilfelehrer zu arbeiten:

Möglichkeit 1: Nachhilfe als selbständige, unterrichtende Tätigkeit

Werden beim Erteilen von Nachhilfeunterricht Einnahmen erzielt, muss die Tätigkeit dem Finanzamt mitgeteilt werden. Sollten deine Einnahmen über dem Grundfreibetrag (lag im Jahr 2019 bei 9.168 €), musst du Einkommenssteuer zahlen. 
Damit das Finanzamt die Höhe dieser Steuer ermitteln kann, fertigst du eine sogenannte Einnahmen-Überschussrechnung an. In dieser Rechnung stellst du deine Einnahmen aus dem von dir erteilten Nachhilfeunterricht deinen Ausgaben gegenüber, die Du zum Unterrichten ausgeben musstest (Bücher, Fahrtkosten, Stifte usw.). Die sich daraus ergebende Differenz ist dann der zu versteuernde Gewinn. Bezogen auf die Umsatzsteuer fällst Du als Nachhilfelehrer/in meist unter die Kleinunternehmerregelung und musst dann keine Umsatzsteuer zahlen.

Als selbstständiger Nachhilfelehrer erfolgt die Arbeit grundsätzlich auf Honorarbasis und gegen Rechnung. Die Preise für den Nachhilfeunterricht bestimmst du selbst. Dabei solltest du dich am besten an den durchschnittlichen ortstypischen Preisen orientieren. Es kommt natürlich auch immer noch darauf an, für welches Fach und welches Niveau du Unterricht geben möchtest.

Möglichkeit 2: Nachhilfe als Nachbarschaftshilfe

Wenn du Nachhilfe nur gelegentlich bei Freunden oder Bekannten erteilst und dafür Geld erhältst, musst du diese Tätigkeit nicht beim Finanzamt angeben, obwohl du Einnahmen erzielst.

Möglichkeit 3: Nachhilfe als Minijob

Du kannst Nachhilfe auch im Rahmen eines Minijobs bei einer öffentlichen Einrichtung oder einem Nachhilfeinstitut geben. Diese Möglichkeit bietet sich bei geringerem Einkommen an. Du bist als Minijobber bei deinem Arbeitgeber angestellt und kannst steuerfrei bis zu 450 € monatlich verdienen. 

Möglichkeit 3: Nachhilfe als Angestellte(r)

Wenn du mit Nachhilfeunterricht mehr als 450 € pro Monat verdienen möchtest, kannst du als Angestellte(r) bei einem Arbeitgeber (Nachhilfeinstitut, öffentliche Einrichtung oder (Privat-) Schule) arbeiten. Diese Tätigkeit ist dann steuer- und sozialversicherungspflichtig. Darum musst du dich jedoch nicht kümmern, sondern dein Arbeitgeber.

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