Hausunterricht – ist er in Deutschland erlaubt?

Das Wort Hausunterricht, oder auch Heimunterricht, bedeutet in unserem Sprachgebrauch, dass Kinder nicht in der Schule, sondern zu Hause von den Eltern oder privaten Lehrern unterrichtet werden. Doch ist diese Art von Bildung eigentlich erlaubt und stellt es eine gute Alternative zum Schulbesuch dar? Wir bringen Licht ins Dunkel.

Hausunterricht – eine Alternative zur Schulbildung?

Hausunterricht war in Deutschland noch bis ins 20. Jahrhundert eine gängige Form zu lehren. Besonders adlige oder gut situierte Familien haben die privaten Stunden bevorzugt, weil ihnen die staatlichen Schulen nicht gut genug waren. Die Art und Weise der Durchführung reichte oftmals von unkonventionellen Lehrinhalten und Lernmethoden, bis hin zu strukturierten, schulähnlichen Abläufen. Im Jahr 1938 wurde das Reichsschulgesetz eingeführt. Dieses verpflichtete zum Schulbesuch und untersagte die private Lehre. Bis heute gilt in Deutschland die Schulpflicht. Das bedeutet, dass jedes Kind für mehrere Jahre eine anerkannte Schule besuchen muss und verbietet somit den Heimunterricht als Alternative. Doch das Thema Schulpflicht wird kontrovers diskutiert. In anderen Ländern, wie z. B. Österreich besteht zwar eine Unterrichts-, aber keine Schulpflicht. Die Schüler müssen keine Schule besuchen, um unterrichtet zu werden. Die Entscheidung obliegt dabei den Erziehungsberechtigten. Jedoch müssen die Kinder, die außerhalb einer staatlichen Schule unterrichtet wurden, jedes Jahr eine amtliche Prüfung absolvieren, in der der sie bestätigen, dass sie die Lehrziele erreicht haben.

Vor- und Nachteile vom Hausunterricht

Der Wunsch von Erziehungsberechtigten, ihrem Kind lieber zu Hause Schulstunden zu geben, kann vielerlei Gründe haben. Einige davon sind folgend aufgelistet:
  • Die Erziehungsberechtigten möchten ihrem Kind das selbstbestimmte Lernen ermöglichen und keinen Zwang ausüben.
  • Das Kind wird gemobbt bzw. ihm wird Gewalt von Mitschülern angedroht, sodass es Angst hat, zur Schule zu gehen.
  • Die individuelle Förderung leidet in Schulen. Bei überfüllten Klassen mit 20 – 30 Schülern ist es Lehrern kaum möglich, individuell auf jeden einzugehen. Lernschwächen und Begabungen werden nicht erkannt und nicht gefördert.
  • Erziehungsberechtigte lehnen das staatliche Schulsystem sowie spezielle Lehrinhalte (Sexualkunde, Evolutionstheorie, Religionsunterricht)an.
Doch fehlt beim Hausunterricht, soweit dieser als Einzelstunden gehandhabt werden soll, der soziale Faktor. Das Gefühl der Gemeinschaft, Toleranz und Freundschaft wird möglicherweise nur ungenügend erreicht. Ein Hausunterricht in kleinen Gruppen kann dabei hilfreich sein, dieses Manko zu verkleinern. Ein weiterer Argumentationsgrund der Regierung ist die Chancengleichheit. Alle Schüler bekommen das gleiche Wissen vermittelt und starten somit am gleichen Ausgangspunkt ihre Ausbildung und ihr Studium.

Fazit

Abschließend gilt jedoch, dass in Deutschland eine gesetzliche Schulpflicht besteht und Hausunterricht nicht erlaubt ist. Diskussionen zur Abschaffung der Schulpflicht gibt es seit einigen Jahren, aber aktuell ist noch keine Handlung seitens der Regierung zu erkennen. Sollte dies geschehen, werden Schulen natürlich nicht abgeschafft, sondern lediglich die Alternative des Heimunterrichtes legitimiert.